Atemschutzleistungstest 2017

Seit 2016 ist es Pflicht eines Atemschutzträgers, sich einer feuerwehrinternen Leistungsüberprüfung zu unterziehen.

Dieser Test ist vom Landesfeuerwehrkommando genau geregelt und beinhaltet verschiedene Stationen in einer vorgegebenen Maximalzeit zu absolvieren.

Die Kameraden müssen Hindernisse überwinden und verschiedene kraftraubende Tätigkeiten ausführen. 

Folgende Kameraden bestanden auf Anhieb die Prüfungen und sind somit weiterhin für Atemschutzeinsätze tauglich:

Erstellt am 04.11.2017

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