Neben den Besichtigungen von neuen Feuerwehrhäusern gab es 2017 noch einige andere wesentliche Ereignisse im Bezug auf den Neubau unseres Feuerwehrhauses, die wir in diesem Post erläutern wollen:
Am 15. März 2016 wurde wie berichtet im Gemeinderat unter Beisein mehrerer Feuerwehrmitglieder der Grundsatzbeschluss für den Neubau am alten Standort gefasst.
2016 stand für uns GEP – die Gefahrenabwehr- und Entwicklungs-Planung am Programm. In vielen Sitzungen und Stunden wurden gemeinsam mit der Gemeinde und den Feuerwehren die umfangreichen Unterlagen vorbereitet. Am 2. November 2016 war es dann so weit und gemeinsam mit Gemeinde LFI, BFK, AFK und den drei Feuerwehren wurde die GEP in der sogenannten "Lightversion" durchgeführt da es noch keine fixierte Verordnung bzw. Vorgehensweise gab!
Anfang 2017 hatten wir darüber hinaus von der Gemeinde die Aufgabe bekommen ein Konzept für ein Ausweichquartier zu erstellen. Dieses Konzept beinhaltete ein vorgeschlagenes Ausweichobjekt und die notwendigen Anpassungen bzw. Einschränkungen während der Bauphase. Das Konzept wurde erstellt und zeitgerecht der Gemeinde übermittelt.
Da die GEP im Jahr 2018 prozessmäßig weiter verfeinert wurde, musste eine weitere Runde durchgeführt werden da die Lightversion nicht „anerkannt“ wurde. Daher gab es am 18. Mai 2017 wieder einen GEP-Termin mit allen vorher genannten Beteiligten, wobei sich keine großen Änderungen mehr ergaben. Die erarbeite GEP wurde am 3. August 2017 einstimmig im Gemeinderat beschlossen.
Mit der GEP als Grundlage forderten wir am LFK das Raumerfordernisprogramm an. Durch das Raumerfordernisprogramm ist die maximale Größe bzw. die maximal zu verbauende Fläche eines Feuerwehrhauses geregelt. Dieses erhielten wir dann Anfang September zugestellt.
Als nächsten Schritt gab es am 5. September 2017 gemeinsam mit der UBAT (Abteilung Umwelt-, Bau und Anlagen Technik der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft) einen Lokalaugenschein vorort. Am 18. September 2017 erhielten wir seitens der UBAT die positive Stellungnahme zum Neubau und dem damit verbundenen Raumerfordernisprogramm. Ebenfalls in diesem Schreiben wurde ein ungefährer vorläufiger Kostenrahmen (ohne Abbruchkosten, ohne Adaptierungskosten wegen der Bodenbeschaffenheit, usw. ) von EUR 1.150.000,00 angegeben.
Einen Tag darauf, also am 19. September 2017 erhielten wir, auf Basis der Stellungnahme der UBAT, von der IKD (Direktion Inneres und Kommunales) das positive Schreiben für den Neubau mit einer „neuerlichen“ Hausaufgabe:
Die Erstellung eines Vorentwurfes inklusive einer Kostenschätzung. Wir erstellten im Vorhinein schon einen Anforderungskatalog in dem die Anforderungen aber auch die Wünsche und die No-Gos für die Einsatzzentrale neu verankert sind – ein umfangreiches Dokument ist entstanden.
Es wurden für das Vorentwurfsprojekt vier Architekten eingeladen, wobei einer aus Pensionierungsgründen nicht teilnahm. Allen Teilnehmern wurden sämtliche Daten, Dokumente (REFP, Schreiben UBAT und IKD; Grundstückspläne; Bebauungsplan; Standardpläne LFK; Eigenentwürfem, usw.), Ideen, Vorgaben und unser Anforderungskatalog ident übergeben und sie konnten sich über den Jahreswechsel 2017/2018 ein Konzept für unser Feuerwehrhaus überlegen.
Bis Ende Jänner 2018 konnten die Architekten die Entwürfe dann abgeben, aber das wird in einem eigenen Blogpost demnächst beschrieben...
Erstellt am 02.03.2018
Feuerwehrhaus