Basierend auf die ersten Ansuchen im Behördenweg 2017 war unser Auftrag die Erstellung eines Vorentwurfes inklusive einer Kostenschätzung von einem Architekten unserer Wahl erstellen zu lassen. Die Auswahl des Architekten obliegt in diesem Falle bei uns selbst, da die Bausumme einen Architektenwettbewerb nicht notwendig macht.
Während unserer internen Planungen 2017 kamen wir zum Schluß, dass die Detailplanung aufgrund der Komplexität von einem Architekten gemacht werden muss. Da kam uns die Vorgabe des Landes wie im letzten Absatz beschrieben sehr gelegen. Wir konzentrierten uns daher auf die detaillierte Erstellung eines Anforderungskatalogs, in dem genau definiert ist was wir brauchen, wollen aber auch was wir nicht wollen.
Wie schon geschrieben, wurden für das Vorentwurfsprojekt vier Architekten eingeladen, wobei einer aus Pensionierungsgründen nicht teilnahm. Allen Teilnehmern wurden sämtliche Daten, Dokumente (REFP, Schreiben UBAT und IKD; Grundstückspläne; Bebauungsplan; Standardpläne LFK; Eigenentwürfem, usw.), Ideen, Vorgaben und unser Anforderungskatalog ident übergeben und sie konnten sich über den Jahreswechsel 2017/2018 ein Konzept für unser Feuerwehrhaus überlegen.
Die Architekten, welche bis Ende Jänner 2018 ihre Entwürfe abgeben konnten waren:
Schon während der ersten Wochen in denen die Architekten an die Arbeit gingen, kamen erste sehr gute Inputs und Ideen von allen Beteiligten, wodurch wir einige Ansätze durchaus genauer überdachten bzw. diskuttierten.
Parallel überlegten wir uns intern ein Bewertungsschema, wie wir die unterschiedlichen Entwürfe dann bewerten können um zu einer Entscheidung zu kommen.
Erstellt am 04.05.2018
Feuerwehrhaus