Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit dem 10.12.2009 ein Herstellungs, Import- und Verkaufsverbot für Wunschlaternen erlassen.
Die FF Kematen empfiehlt, davon abzusehen die verbleibenden privaten Vorräte zu verwenden. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung.
Die Begründung seitens des Bundesministeriums:
"Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam."
Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums.
Erstellt am 11.12.2009
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